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Verfasst von: Mike am 23.11.2011 14:57
 


THEMA:  Wechsel zur Umsatzsteuerpflicht -> Vorsteuer zurückholen?

Hallo,
ich bin momentan Kleinunternehmer, also umsatzsteuerbefreit.

Ich plane 2012 mehr als 30.000 Umsatz zu machen und möchte deshalb die Optionserklärung zur Umsatzsteuerpflicht ab 1.1.2012 beantragen.
Heißt, ich kann künftig auch die Vorsteuer geltend machen, jedoch wie ist das mit Gegenständen (Computer, Literatur etc.) die ich in den letzten Jahren gekauft habe, kann ich hier die Vorsteuern rückwirkend zurückholen?

Habe gerade folgendes gefunden:

Wechseln Sie von der Umsatzsteuerbefreiung zur Umsatzsteuerpflicht, können Sie die Vorsteuer von beweglichen Anlagegütern innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes in Höhe von 1/5 pro Jahr nachträglich geltend machen.

Heißt, ich kann vom Computer (Brutto 1000€) in 5 Jahren jährlich 40€ Vorsteuer zurückholen. Gilt dieser obige Satz ("bewegliche Anlagegüter")  nur für Güter, die mehr als 400€ gekostet haben? Oder gilt das auch bei Literatur (auch 20% Vorsteuer?) oder z.B. einer neuen Tastatur (40€) aus?

Gruß Mike

Verfasst von: andreasdf am 01.12.2011 19:01
 


THEMA:  Wechsel zur Umsatzsteuerpflicht -> Vorsteuer zurückholen?

stimmt grundsätzlich, vom computer kannst du aber nichts zurückholen, weil die vorsteuer über € 220 sein muss (bagatellgrenze). für literatur und tastatur sollte es meiner meinung nach möglich sein die vorsteuer zu berichtigen, soweit die gegenstände noch im unternehmen genutzt werden. literatur hat übrigens gs 10% ust.

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